Renten- und Sozialversicherungskanzlei Alfred Würstle

Ihr gutes Recht in gute Hände



 

Mein Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Für eine allgemeine kurze erste Auskunft berechne ich in der Regel 40 € zuzüglich gesetzliche Mwst.

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.

Ich bin grundsätzlich berechtigt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzurechnen.

Steuerliche Anerkennung:

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden (Schreiben des BMF vom 20.11.1997, IV B5-S.2255-356/97)

Ferner besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung für Rechtsmittelverfahren durch den Versicherungsträger selbst, sofern das Verfahren (Widerspruch, Klage, Berufung) erfolgreich war. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich in § 63 SGB X und § 193 SGG. Über die Kostenerstattungspflicht entscheiden die Versicherungsträger bzw. Gerichte.

Anmerkung:

Bei der Beurteilung der Honorarhöhe bitte ich zu berücksichtigen, dass sie das Wissen und die langjährige Erfahrung eines akademisch ausgebildeten Fachmannes erhalten. Ich biete Ihnen eine qualitativ hochwertige Tätigkeit mit dem Fachwissen, das sich über mehrere sozialversicherungsrechtliche Fachbereiche erstreckt und mit hohem Aufwand auf dem neuesten Wissensstand gehalten wird.