Renten- und Sozialversicherungskanzlei Alfred Würstle

Ihr gutes Recht in gute Hände



Selbständigkeit als Handwerker, Freiberufler, Künstler, Landwirt etc.


 

Die sozialversicherungsrechtlichen Grenzbereiche einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit sind nicht immer leicht festzustellen.

Häufig werden Meldepflichten nicht erkannt und versäumt.

Auch die verschiedenen Gesellschaftsformen und Tätigkeiten innerhalb einer Gesellschaft (Gesellschafter-Geschäftsführer; mitarbeitender Gesellschafter etc.) wollen weitblickend geplant sein.

Ich unterstütze und berate Sie z.B. bei Statusfeststellungsverfahren/Clearing/Handwerkerversicherungspflicht- bzw. befreiung

d. h. liegt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor oder nicht?

  • Welche Möglichkeiten der Befreiung gibt es?
  • Ist es evtl. sinnvoll eine Versicherungspflicht auf Antrag vorzunehmen?
  • Ist eine freiwillige Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung "rentabel"?
  • Bin ich als Geschäftsführer einer GmbH rentenversicherungspflichtig?
  • Welche Ausgestaltung der GmbH-Verträge soll für meine Bedürfnisse gewählt werden?

 


Nutzen Sie meine Fachkompetenz auch rund um das Künstlersozialversicherungsgesetz (Abgabepflicht als Auftraggeber; Versicherungspflicht als Künstler oder Publizist) oder die Alterssicherung für Landwirte.


Durch meine Beratung erhalten Sie die sozialversicherungsrechtliche Fachkompetenz "aus einer Hand"!