Pflegeversicherung
"Gott sei dank" dürfen wir Bürger ein immer höheres Lebensalter erwarten.
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit - ob durch Krankheit oder Unfall verursacht - besteht jedoch in allen Lebenslagen.
Im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente,sollten Sie ggf. alle Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung kennen und ggf. nutzen.
Auch als Pflegender (Angehöriger) haben Sie sozialversicherungsrechtliche Ansprüche (Rentenversicherung; Krankenversicherung).
Mit den neuen Pflegeversicherungsregelungen ab 1.1.2017 erhalten pflegende Angehörige, bereits für 10 Wochenstunden Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine unabhängige und sachkundige Beratung hilft dabei, auch alle zustehenden Ansprüche bei sämtlichen Sozialversicherungsträgern sicherzustellen.