Europäisches Rentenrecht - EU-Renten - Versicherungszeiten im Ausland
Aufgrund der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 wurden weitreichende Regelungen über die soziale Sicherheit in der Europäischen Gemeinschaft getroffen.
Auch hat die Bundesrepublik Deutschland mit vielen Staaten Abkommen über die Soziale Sicherheit geschlossen.
Ich berate und unterstütze Sie, in Bezug zur jeweiligen deutschen Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, bei der Feststellung der im Ausland zurückgelegten Versicherungszeiten sowie der Leistungsanträge.
Aufgrund meiner besonderen Sachkenntnis habe ich vom Präsidenten des Landgerichtes Memmingen zusätzlich die Erlaubnis erhalten, zum italienischen Sozialversicherungsrecht, konkrete Beratungsleistungen zu erbringen (Az. 371-MM-030; 27.7.2015) und sie hier auch zu vertreten. Ich verfüge deshalb über Verbindungen zu verschiedenen Anwaltskanzleien in Italien.