Nach langjähriger Tätigkeit habe ich mich entschlossen in den Ruhestand zu treten. Neue Mandate kann ich deshalb nicht mehr annehmen. Ihre unabhängie Beratung und Betreuung in Sozialversicherungsangelegenheiten ist dennoch sichergestellt. Es ist mir gelungen eine sehr erfahrende und fachlich äußerst kompetente Kollegin zu gewinnen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen zukünftig an
Rentenberatung Irene Pracht
Tel.: 08374 23 24 881
Email: ipracht@rentenberatung-pracht.de
Nähere Auskünfte zu dieser Kanzlei finden Sie unter
www.rentenberatung-pracht.de
Was ist ein Rentenberater?
Aufgrund seiner besonderen Sachkunde ist der Rentenberater ein unabhängiger Spezialist.
Er darf diese Berufsbezeichnung nur führen und diese Tätigkeit nur ausüben, wenn er nach Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung die Zulassung und Erlaubnis, des zuständigen Landgerichtspräsidenten, erhalten hat.
Der Rentenberater übt einen rechtsberatenden Beruf wie z.B. auch ein Rechtsanwalt oder Steuerberater aus ( § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz).
Der Rentenberater berät
- unabhängig
- qualifiziert
- verschwiegen
- hochspezialisiert
- gerichtlich geprüft und zugelassen
- im Interesse seiner Mandanten
und vertritt
- in Verwaltungsverfahren bei Behörden und Ämtern oder
- vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten.
Aufgrund meiner besonderen Fachkenntnisse im EU-Rentenrecht, habe ich auch die Erlaubnis im Bereich des italienischen Sozialversicherungsrechtes zu beraten.
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